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Pakistan – Der Fall Huma Younus: Die nächste Anhörung vor Gericht am 3. Februar 2020

Historische Wende im Fall von Huma Younus und damit im Fall all der christlichen Mädchen in Pakistan, die entführt und zur Konversion zum Islam gezwungen werden: Wie die Anwältin der 14-jährigen Katholikin Tabassum Yousaf «Kirche in Not (ACN)» mitteilte, haben am 16. Januar die beiden Richter des Obersten Gerichtshofs von Sindh, Muhammad Iqbal Kalhoro und Irshad Ali Shah, den für die Vernehmungen verantwortlichen Polizeibeamten gebeten, Huma bei der nächsten Anhörung, die auf den 3. Februar festgelegt wurde, in den Gerichtssaal zu bringen.

Sollte dies passieren, wäre es das erste Mal, dass ein Opfer einer Zwangsbekehrung vor Gericht aussagt. Im Fall der am 10. Oktober letzten Jahres entführten Jugendlichen hat es bereits zwei Premieren gegeben: Zum ersten Mal wird ein Fall von Zwangskonversion und Zwangsheirat vor einem Obersten Gericht in Pakistan verhandelt, und zum ersten Mal wird gefordert, den “Child marriage restraint act“ anzuwenden, ein Gesetz, das die Hochzeit mit Minderjährigen verbietet. 2014 in der Provinz Sindh in Kraft getreten, wurde das Gesetz bisher nie angewendet. „Bis heute hat es keine Familie geschafft, Gerechtigkeit zu fordern, denn die Christen sind arm und kaum gebildet und haben nicht die nötigen Mittel, rechtlichen Beistand zu bezahlen“, erklärt Anwältin Yousaf.

Ausgang bleibt ungewiss
Trotz allem wird es nicht leicht sein, Huma nach Hause zu bringen, auch aufgrund der Korruption und der Kungelei zwischen der Polizei und den Entführern. Die Anwältin berichtet: „Heute Morgen im Gerichtssaal hat der für die Vernehmung zuständige Beamte Akhtar Hussain angegeben, dass Huma am 9. Januar ins Gericht der ersten Instanz einbestellt worden sei, um eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie volljährig ist. Weder ich noch ihre Eltern wussten davon, und eigentlich sollte ein solches Vorgehen nicht in Abwesenheit beider Seiten vonstatten gehen. Es ist offensichtlich, dass die Polizei dem Entführer hilft.“

Beweise sind eindeutig
Während der Entführer, der Muslim Abdul Jabbar, nur mit Worten bekräftigt, dass das Mädchen volljährig sei, haben Humas Eltern im Gerichtsaal zwei Dokumente vorgelegt, die die Minderjährigkeit bezeugen: ein Schülerausweis und die Taufurkunde der katholischen Pfarrei St. James von Karachi. Auf beiden Dokumenten ist Humas Geburtsdatum angegeben: der 22. Mai 2005.
In Erwartung der nächsten Vernehmung richten Humas Eltern über «Kirche in Not (ACN)» einen verzweifelten Appell an die Öffentlichkeit: „Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft und an die Massenmedien. Bitte erheben Sie Ihre Stimme für Huma! Unsere Tochter ist 14 Jahre alt. Wenn Ihre 14-jährige Tochter all das durchmachen müsste, was würden Sie tun, wie würden Sie leiden? Denken Sie an unsere Tochter als wäre es Ihre eigene. Helfen Sie uns bitte!”

Fotos: Das Mädchen Huma Younus, Pakistan (Bild: «Kirche in Not (ACN)»)