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Mit einer Erbschaft oder einem Legat Gutes tun

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun. Mit Ihrem Vermächtnis zugunsten von «Kirche in Not (ACN)» helfen Sie Christen in Not – und zwar genau dort, wo Sie es wünschen. Finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Testament, Erbschaft und Legat.

Unser Testament-Ratgeber soll Ihnen als Leitfaden zur Erstellung eines Testamentes dienen. Sie können den Testamentratgeber kostenlos bei uns bestellen. Hier finden Sie ein Mustertestament.

Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren: T 041 410 46 70

Sieben Fragen zu Testament, Erbschaft und Legat:

Für «Kirche in Not (ACN)» sind Legate und Erbschaften sehr wichtig, weil sie eine langfristige Planung von Projekten ermöglichen. Sehr oft handelt es sich um grössere Beträge, die wir entgegennehmen und für unsere vielfältigen Tätigkeiten einsetzen dürfen.

Mit einer Erbschaft vermachen Sie beispielsweise «Kirche in Not (ACN)» einen Teil Ihres Nachlasses. «Kirche in Not (ACN)» wird so zur Allein- oder Miterbin. Sie geben an, wie viele Prozent der frei verfügbaren Quote das Hilfswerk erhält. Bei einem Legat dagegen legen Sie im Testament einen fixen Betrag fest, der an «Kirche in Not (ACN)» gehen soll.

Ja. In der Regel wünschen die Erblasser oder Legate-Geber, dass wir ihren Nachlass für die dringendsten Aufgaben verwenden. Heute steht das Hilfswerk mit Hilfsaktionen, Informationstätigkeit und Gebet für bedrängte und Not leidende Christen in rund 140 Ländern ein. Allein im Jahre 2019 konnten beispielsweise 5303 Projekte auf der ganzen Welt gefördert werden.

Die Verwendung der Mittel für Projekte entscheiden Fachgremien, die aus Mitarbeitenden bestehen, die das Ihnen anvertraute Referat persönlich bestens kennen, die Sprache beherrschen und den Projektfortschritt persönlich vor Ort regelmässig revidieren. In diesen Entscheidungsprozess über die Verwendung der Spenden werden auch die Projektpartner (die lokale Kirche) in Abstimmung mit dem zuständigen Diözesanbischof eingebunden.

Als päpstliches Hilfswerk verfügen wir über eine 70 jährige Erfahrung mit Projektcoaching in allen Krisengebieten.

Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis oder Ihre Erbeneinsetzung mit grösster Sorgfalt verwenden werden.

Das Testament muss immer komplett handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Im Anhang finden Sie ein Mustertestament. Bei Fragen können Sie mich jederzeit anrufen. Ich treffe Sie auch gerne!

Da «Kirche in Not (ACN)» den Status der Gemeinnützigkeit geniesst, ist es erfreulicherweise in allen Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein von den Steuern befreit. Zumal dann beim Nachlass keine Steuern anfallen werden, ist der „verfügbare“ Betrag, der den Not leidendenden Christen zu Gute kommt, entsprechend höher.

Ihre Ansprechspartnerin

Dagmar Bollina
Leiterin Administration
«Kirche in Not (ACN)»
Cysatstrasse 6
6004 Luzern

E-Mail
T 041 410 46 70