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Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun. Wenn Sie Ihren Nachlass sinnvoll regeln möchten, kann eine letztwillige Verfügung, ein Testament, ein handgeschriebenes Testament, ein Erbvertrag oder ein Legat eine klare Orientierung bieten. Als Erblasser bestimmen Sie, wer Ihre Erben oder Begünstigten sein sollen, wie sich der Pflichtteil verteilt und welche Erbfolge gilt. Ein Willensvollstrecker kann die Umsetzung Ihres letzten Willens begleiten. Indem Sie ein Testament erstellen, können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille genau umgesetzt wird und Sie über Ihren Tod hinaus Gutes tun können. Mit Ihrem Vermächtnis zugunsten von KIRCHE IN NOT (ACN) Schweiz unterstützen Sie Christen in Not – und zwar genau dort, wo Sie es wünschen.
Unser Testament-Ratgeber dient Ihnen als Leitfaden zur Erstellung eines Testaments. Sie finden darin praktische Hinweise zur Nachlassplanung, Vorsorgeplanung, Verteilung von Erbanteilen und steuerlichen Vorteilen für gemeinnützige Organisationen. Zudem enthält er ein Mustertestament bzw. eine Testament Vorlage für die Schweiz, die Sie kostenlos in Papierform bestellen oder als PDF herunterladen können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in Luzern oder bei Ihnen zuhause: T 041 410 46 70.

Gerne senden wir Ihnen unseren Testament-Ratgeber in gedruckter Form gratis zu Ihnen nach Hause. Dieser bietet Ihnen praktische Informationen, wie Sie Ihren Nachlass regeln können und welche Möglichkeiten Sie haben durch Ihren letzten Willen, mit einer Erbschaft oder einem Legat Gutes zu tun.
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Testament erstellen Schritt für Schritt, Nachlass richtig regeln in der Schweiz und Erbschaft sinnvoll spenden. Erfahren Sie, wie Sie ein Muster-Testament nutzen, ein PDF-Testament herunterladen oder ein Legat zugunsten von Hilfsorganisationen wie KIRCHE IN NOT (ACN) planen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrem Vermächtnis Gutes tun und Christen in Not weltweit unterstützen.
Für KIRCHE IN NOT (ACN) sind Legate und Erbschaften sehr wichtig, weil sie eine langfristige Planung von Projekten ermöglichen. Sehr oft handelt es sich um grössere Beträge, die wir entgegennehmen und für unsere vielfältigen Tätigkeiten einsetzen dürfen
Mit einer Erbschaft vermachen Sie beispielsweise KIRCHE IN NOT (ACN) Schweiz einen Teil Ihres Nachlasses. KIRCHE IN NOT (ACN) wird so zur Allein- oder Miterbin. Sie geben an, wie viele Prozent der frei verfügbaren Quote das Hilfswerk erhält. Bei einem Legat dagegen legen Sie im Testament einen fixen Betrag fest, der an KIRCHE IN NOT (ACN) gehen soll.
Ja. In der Regel wünschen die Erblasser oder Legate-Geber, dass wir ihren Nachlass für die dringendsten Aufgaben verwenden. Heute steht das Hilfswerk mit Hilfsaktionen, Informationstätigkeit und Gebet für bedrängte und Not leidende Christen in rund 130 Ländern ein. Allein im Jahre 2022 konnten beispielsweise 5702 Projekte auf der ganzen Welt gefördert werden.
Die Verwendung der Mittel für Projekte entscheiden Fachgremien, die aus Mitarbeitenden bestehen, die das Ihnen anvertraute Referat persönlich bestens kennen, die Sprache beherrschen und den Projektfortschritt persönlich vor Ort regelmässig revidieren. In diesen Entscheidungsprozess über die Verwendung der Spenden werden auch die Projektpartner (die lokale Kirche) in Abstimmung mit dem zuständigen Diözesanbischof eingebunden.
Als päpstliches Hilfswerk verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung - gegründet 1947 - mit Projektcoaching in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis oder Ihre Erbeneinsetzung mit grösster Sorgfalt verwenden werden.
Das Testament muss immer komplett handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Im Anhang finden Sie ein Mustertestament. Bei Fragen können Sie mich jederzeit anrufen. Ich treffe Sie auch gerne!
Da KIRCHE IN NOT (ACN) den Status der Gemeinnützigkeit geniesst, ist es erfreulicherweise in allen Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein von den Steuern befreit. Zumal dann beim Nachlass keine Steuern anfallen werden, ist der „verfügbare“ Betrag, der den Not leidendenden Christen zu Gute kommt, entsprechend höher.


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