Gläubige im Gebet in Bagdad, Irak (Foto: ACN)

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In der Menschenrechtserklärung von 1948 ist das Recht auf freie Wahl und Ausübung der eigenen Religion im Artikel 18 festgehalten. Trotzdem gibt es immer noch Länder, wo die Realität anders aussieht - wo die Praktizierung religiöser Handlungen gegen das Gesetz verstosst, oder die Konvertierung verboten ist. In der Sowjetunion zum Beispiel gab es ein allgemeines Verbot der Religionsausübung. In anderen Ländern gibt es zwar kein Verbot, dafür aber Diskriminierung im alltäglichen Leben. Wiederum in anderen Ländern ist es nicht der Staat, sondern terroristische Gruppen, die gewalttätig und gnadenlos andere Volks- und Glaubensgruppen angreifen. Menschen, die in solchen Ländern einer geistlichen Berufung folgen, gehen oft grosse Risiken ein.

Umso wichtiger ist es daher, dass wir unsere Mitmenschen unterstützen, die in Ländern leben, wo die freie Ausübung ihrer Religion schwierig oder gefährlich ist. Helfen Sie uns bitte, den Glauben auch in solchen Gebieten am Leben zu halten.

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