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  • Eine Strassenszene in Pakistan
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  • Die entführte Huma Younus als sie noch in Freiheit war - Pakistan

Die Anwältin der Familie: „Huma ist infolge der erlittenen sexuellen Gewalt schwanger geworden und darf das Haus nicht verlassen“

Tabassum Yousaf, Anwältin am Hohen Gericht der Provinz Sindh mit der Hauptstadt Karachi ist mit der Verteidigung der Eltern der fünfzehnjährigen Huma Younus befasst, die im Oktober 2019 entführt und zur Konversion zum Islam gezwungen wurde. Die Anwältin berichtete im Gespräch mit «Kirche in Not (ACN)» über die dramatische persönliche und juristische Lage, in der sich die Jugendliche befindet.

“Huma hat ihre Eltern angerufen und hat sie darüber informiert, dass sie infolge der erlittenen sexuellen Gewalt schwanger geworden sei. Auf die Bitte ihres Vaters, das Haus des Entführers zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, antwortete die Minderjährige, dass es ihr nicht erlaubt sei, das Haus zu verlassen, und dass ihr Leben noch schwieriger geworden sei, da sie in einem Schlafzimmer gefangen gehalten werde“, berichtete die Anwältin Tabassum Yousaf.

Androhung von Gewalt durch Entführer
Der Entführer, der Moslem Abdul Jabbar, habe einen Bruder namens Mukhtiar, der bei einer Sicherheitseinheit, den Rangers, angestellt sei. „Letzterer hat Humas Eltern angerufen, ihnen in dem Videotelefonat die Waffen gezeigt und gesagt, dass er sie töten werde, wenn sie ihre Tochter suchen würden. Mit Audionachrichten kündigte er überdies an, dass selbst wenn alle Christen sich zusammentäten, um Huma zurückzuholen, er sowohl die Eltern als auch all jene, die ihnen helfen würden, töten werde.
Hinsichtlich der juristischen Seite erklärte der Rechtsbeistand von Humas Familie, dass das Gericht in erster Instanz (Third Judicial Magistrate in Ostkarachi) den Fall aus Mangel an Beweisen geschlossen habe.
Es sei bei demselben Richter Berufung eingelegt worden, mit dem Ziel, die als Beweis vorgelegten Dokumente noch einmal zu überprüfen, und der Staatsanwalt habe die zuständige Behörde, den NADRA, kontaktiert, um eine Geburtsurkunde der Jugendlichen zu erhalten. Die nächste Anhörung sei für den 13. Juli 2020 angesetzt.
Die Anwältin der Eltern des Mädchens habe jedoch im Laufe einer der Anhörungen bereits zwei offizielle Dokumente vorgelegt, aus denen die Minderjährigkeit hervorgehe: eine Bescheinigung der Schule und die Taufbescheinigung der katholischen Pfarrei St. James in Karachi. Beide Dokumente wiesen als Humas Geburtsdatum den 22. Mai 2005 aus.
Das Oberste Gericht der Provinz Sindh ist aufgrund der Corona-Pandemie noch geschlossen und öffnet wahrscheinlich im August wieder. Erst danach könne man einen Termin für eine Anhörung vor diesem Gericht erhalten.
Der Anwalt des Entführers ziele darauf ab, durch jede denkbare juristische Spitzfindigkeit Zeit zu gewinnen, da das junge Mädchen in drei Jahren volljährig werde und der Fall dann sehr wahrscheinlich geschlossen werde, erklärte Humas Anwältin.
Das Höchste Gericht von Pakistan, dasselbe, das Asia Bibi freigesprochen hat, könne den Fall theoretisch in kürzester Zeit untersuchen und entscheiden, aber die radikale islamische Gesellschaft Pakistans gestatte dem Justizsystem keine Autonomität. Überdies bestehe die Tendenz, einen Fall aufzuschieben, wenn es um das Recht religiöser Minderheiten gehe, da es „weder für prioritär noch für dringend“ gehalten werde. Der bereits erwähnte Fall von Asia Bibi stelle in dieser Hinsicht einen „vielsagenden Präzedenzfall“ dar.

Raub christlicher Mädchen weit verbreitet
Über die Verbreitung des Phänomens, dem Huma zum Opfer gefallen ist, erklärte die Anwältin Tabassum Yousaf, dass viele NGOs Schätzungen über die Zahl der registrierten und öffentlich gewordenen Fälle dass jedoch nicht alle Fälle an die Öffentlichkeit gelängen. „Nach dem, was ich gelesen habe und was auf Erfahrungswerten beruht, gibt es jedes Jahr 2000 ähnliche Fälle – sowohl registrierte als auch nicht registrierte.“
Laut der Anwältin von Humas Familie sei „eine verspätete Gerechtigkeit eine verweigerte Gerechtigkeit, da jedes Herauszögern einer Entscheidung zur Verteidigung der Rechte der religiösen Minderheiten eine Negierung dieser Rechte darstellt. Das Gericht hat die Gerechtigkeit herausgezögert und zögert sie die Gerechtigkeit zu Humas Gunsten weiterhin heraus, nur weil sie eine christliche Minderjährige ist. Wenn ein ähnlicher Fall zum Schaden einer muslimischen Minderjährigen einträte, würden sofort alle Behörden aktiv. Ich bin als Anwältin sicher, dass der Vorsitzende des Höchsten Gerichts von Pakistan den Eltern der Minderjährigen und Huma zur Gerechtigkeit verhelfen kann. Auf jeder anderen, niedrigeren Ebene des Gerichtssystems wird es für Minderheiten keine Gerechtigkeit geben“, schliesst die Anwältin mit Bitterkeit.